Weg von ihrem 22 Jahre älteren Ehemann, weg von ihrem
Vater, der sie wenige Wochen zuvor gegen ihren Willen vermählen ließ. Sie zog
vor Gericht und erkämpfte ihre Scheidung. Damit entfachte sie eine landesweite
Diskussion über Kinder-Hochzeiten.
In dem Land im Südwesten der arabischen Halbinsel gehören arrangierte
Hochzeiten von Kindern und Jugendlichen zum Alltag. Zwar stieg das
durchschnittliche Heiratsalter von Mädchen laut einer Studie des „Gender
Development Research and Studies Center“ in den vergangenen drei Generationen
auf 14,7 Jahre. Die Befragung von rund 1500 Paaren durch ein Forschungszentrum
zeigte aber auch, dass in ländlichen Regionen Hochzeiten mit Kindern noch oft
vorkommen.
Nujud tauchte Anfang April ein wenig hilflos, aber doch zu allem entschlossen
in einem Gericht in Sanaa auf. Sie wollte die Scheidung von ihrem Mann und
eine Strafe für ihren Vater. Der habe sie geschlagen und mit Vergewaltigung
gedroht, sollte sie den 30-jährigen Fais Ali Thamar nicht heiraten, sagte
Nujud der „Yemen Times“.
Laut Gesetz dürfen Männer im Jemen bis zu vier Ehefrauen haben. Eine Heirat
ist offiziell erlaubt, sobald die Braut 15 Jahre alt ist. Doch wenn der Vater
als gesetzlicher Vormund einwilligt, ist eine Hochzeit auch früher möglich.
Die traditionelle Regel, dass der Ehemann mit dem Vollzug der Ehe bis zum Ende
der Pubertät warten muss, werde heute immer öfter gebrochen, berichtet Najat
Sajam, Psychologieprofessorin an der Universität Sanaa. Oft schauen die Väter
laut Sajam bei der Einwilligung mehr aufs Geld als auf das Wohlergehen des
eigenen Kindes. Denn der Koran sieht für die Frau ein Brautgeld vor.
Eigentlich soll es der finanziellen Absicherung der Ehefrau dienen, in der
Realität landet es oft im Geldbeutel der Brautfamilie. Auch bei Nujuds
Zwangsheirat dürfte Geld eine Rolle gespielt haben. So soll sich der Vater der
Achtjährigen vor der Hochzeit seiner Tochter nach Angaben eines Verwandten als
Bettler durchgeschlagen haben.
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Externer Link:
Informationen über den Jemen in der Onlineenzyklopädie Wikipedia
LFür die jemenitischen Mädchen hat die frühe Heirat oft gravierende Folgen. So
berichtete Nujud von den „schlimmen Dingen“, die ihr Mann ihr angetan habe.
„Immer, wenn ich im Garten spielen wollte, hat er mich geschlagen und gesagt,
ich soll mit ihm ins Schlafzimmer kommen. “ Oft bekommen die Minderjährigen
bald das erste Kind. „Die Körper der Mädchen sind einfach noch nicht weit
genug entwickelt für eine Schwangerschaft“, empört sich Psychologin Sajam.
Nujuds Vater und ihr Ehemann haben trotz allem gegen kein jemenitische Gesetz
verstoßen. „Das ist alles legal“, sagt Sajam, „leider.“ Gerade in ländlichen
Regionen rechtfertigen viele Jemeniten die frühe Hochzeit mit dem Verweis auf
den Propheten Mohammed. Er heiratete seine Lieblingsfrau Aischa, als sie etwa
sechs Jahre alt war. Und das jemenitische Parlament lehnte einen Gesetzentwurf
ab, das Mindestalter für Hochzeiten auf 18 Jahre anzuheben.
Nujuds Martyrium hat mittlerweile dennoch ein Ende gefunden. Ein Gericht in
Sanaa beschloss am Dienstagabend die Scheidung der Achtjährigen von ihrem
Ehemann. Nujud muss seiner Familie allerdings eine Entschädigung zahlen. Nach
Angaben ihres Anwalts flossen zunächst umgerechnet rund 150 Euro – Geld von
einem anonymen Spender. Die Achtjährige lebt nun bei einem Onkel und soll
schon bald der Obhut einer örtlichen Hilfsorganisation übergeben werden.
Beobachter fürchten allerdings, mit dem neuen Leben könnte es vorbei sein,
sobald die Öffentlichkeit nicht mehr hinschaut: „Wenn eine verabredete Heirat
nicht stattfindet, bedeutet dies eine schwere Verletzung für die Familienehre.
Diese kann nur mit Gewalt gesühnt werden - das heißt per ,Ehrenmord“, zitiert
„Spiegel Online“ Myria Böhmecke von der Organisation „Terre de Femmes“. Es
werde viel Geld und Engagement erfordern, das Mädchen versteckt zu halten,
erklärte die Frauenrechtlerin weiter. Dabei will die mutige Achtjährige
offenbar nur zurück zu ihrem Leben vor der Ehe: „Ich bin erleichtert, jetzt
geschieden zu sein und wieder zur Schule gehen zu können“, erklärte sie nach
dem Urteil.
Von Frederik Obermaier