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  23.07.2009  

Jiyan, „Internationalen Initiative zur Vermeidung von Zwangsheirat und Ehrenmord an kurdischen Frauen“ e.V.

   
     

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المادة 548 من قانون العقوبات  السوري
1­يستفيد من العذر المحل من فاجأ زوجه أو أحد أصوله أو فروعه أو أخته في جرم الزنا المشهود أو في صلات جنسية فحشاء مع شخص آخر فأقدم على قتلهما أو إيذاء أحدهما بغير عمد. ‏
2­يستفيد مرتكب القتل أو الأذى من العذر المخفف إذا فاجأ زوجه أو أحد أصوله أو فروعه أو أخته في حالة مريبة مع آخر

 
 
 

 

 


Meldungen aus Politik und Recht: Syrien schafft Straffreiheit für "Ehrenmord" ab

Syrien
02.07.2009

Mindestens zwei Jahr Haft vorgesehen. Zu wenig bemängeln Frauenorganisationen

Damaskus. Wie die staatliche Nachrichtenagenetur "Sana" meldete, hat Präsident Asad den "Ehrenmord-Paragrafen" des syrischen Gesetzbuches per Dekret geändert.
In der alten Fassung hieß es, ein Mann, der mit ansehen müsse, wie seine Ehefrau oder weibliche Verwandte Sex mit einem Fremden hat, dürfe, wenn er sie "ohne Vorsatz" tötet, nicht dafür bestraft werden. Gemäß der neuen Fassung muss er in diesem Fall für mindestens zwei Jahre ins Gefängnis.
Syrische Frauenverbände begrüßten die Entscheidung, werteten sie aber als nicht weitgehend genug: "Dies ist nur ein kleiner Beitrag zur Lösung des Problems, denn auch in seiner neuen Fassung lädt der Paragraf immer noch zum Mord ein."
Erst im Mai hatte ein syrisches Gericht einen Mann, der seine geschiedene Schwester und deren Liebhaber ermordet hatte, zu nur siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht hatte den Fall als "Tötung im Namen der Ehre" eingestuft.


(Quellen: NZZ online und dieStandard.at vom 02.07.2009)


     
 
 
     
 
   
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